Vielen Dank, dass Sie die Arbeit der Frank Zander Stiftung für obdachlose, wohnungslose und bedürftige Menschen unterstützen möchten.
Spendenkonto:
Frank Zander Stiftung
Bank für Sozialwirtschaft (SozialBank)
IBAN: DE49 3702 0500 0020 1852 41
BIC: BFSWDE33XXX
Für den Erhalt einer Zuwendungsbestätigung bitte die vollständige Adresse im Verwendungszweck angeben.
Welche Möglichkeiten habe ich, finanziell zu unterstützen?
Spenden
Ihre Spende unterstützt die Stiftung ganz direkt in ihrer Tätigkeit für obdachlose, wohnungs-lose und bedürftige Menschen und kann sofort für die Zwecke der Stiftung eingesetzt werden. Auch regelmäßige Spenden sind möglich.
Anlassspenden
Wenn Sie etwas zu feiern haben und gleichzeitig Gutes tun möchten, können Sie mit Ihren Gästen eine Spendenaktion zugunsten der Frank Zander Stiftung organisieren.
In der Einladung bitten Sie um eine Spende und geben das Spendenkonto der „Frank Zander Stiftung“ an. Wichtig ist, dass Ihre Gäste im Verwendungszweck Ihren Namen nennen (z.B.: Geburtstag Hans Mustermann), so dass wir die Spende zuordnen und Ihnen am Ende den Erlös mitteilen können. Für die Spende können ihre Gäste auch eine Zuwendungsbestätigung erhalten, wenn sie Namen und Adresse bei der Überweisung angeben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen den Gesamtbetrag der Spenden und eine Liste der Spenderinnen und Spender geben, jedoch keine Einzelspenden benennen.
Zustiften
Mit einer Zustiftung unterstützen Sie die Tätigkeit der Stiftung langfristig. Sie erhöht das Stiftungskapital und damit die jährlichen Erlöse, die obdachlosen und bedürftigen Menschen zugutekommen. Bitte vermerken Sie im Verwendungszweck der Überweisung, dass es sich um eine Zustiftung handelt.
Erbschaften und Vermächtnisse
Möchten Sie sich über das eigene Leben hinaus mit der „Frank Zander Stiftung“ für eine bessere Zukunft für obdachlose und bedürftige Menschen engagieren, können Sie dies auch im Rahmen eines Testaments verfügen. Die „Frank Zander Stiftung“ kann als Erbin eingesetzt oder auch in Form eines Vermächtnisses mit einem bestimmten Teil eines Nachlasses bedacht werden.
Hinweis
Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Spenden und Zustiftungen wurden 2007 in großem Umfang erweitert. Spenden können bis zu 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend gemacht werden. Übersteigt eine Zuwendung die neue Höchstgrenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, kann sie nun zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden., d. h. von der Spenderin/dem Spender in den Einkommensteuererklärungen der nächsten Jahre als Sonderausgabe genutzt werden. Zustiftungen in das Stiftungsvermögen können bis zu einer Höhe von einer Million Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden.
Helfen auch Sachspenden?
Sachspenden sind eine großartige Unterstützung für obdachlose, wohnungslose und bedürftige Menschen. Sie werden vor allem im Rahmen der Weihnachtsfeier für obdachlose, wohnungslose und bedürftige Menschen vergeben, aber auch ganzjährig an Einrichtungen weitervermittelt oder direkt verteilt. Für Sachspenden können Sie ebenfalls eine Zuwendungs-bestätigung erhalten. (Bitte stimmen Sie sich ggf. mit Ihrem Steuerberater ab, ob eine Zuwendungsbestätigung von Vorteil ist.)