Frank Zander - Stifter und Ehrenvorsitzender auf Lebenszeit
Das Lebensmotto von Frank Zander soll auch Leitgedanke für diese Stiftung sein: „Abgeben ist wichtig! Nicht nur an sich, sondern auch an andere denken.“
Frank Zander ist Ur-Berliner, Familienmensch, steht seit über 50 Jahren auf der Bühne, ist eigentlich gelernter Grafiker und Maler und gilt bis heute auf Grund seiner Chart-Platzierungen als erfolgreichster deutscher Comedy-Sänger aller Zeiten. Der Entertainer veranstaltet seit 1995 zusammen mit seiner Familie, Freunden, Prominenten und Sponsoren das alljährliche Weihnachtsfest für bis zu 3.000 Obdachlose und Bedürftige im Estrel Hotel Berlin. Seit über 30 Jahren ist Zanders Song „Nur Nach Hause…“ die offizielle Hymne des Berliner Fußballclubs Hertha BSC. Für sein jahrelanges soziales Engagement wurde Frank Zander u.a. mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande (2002), der Berliner Ehrennadel (2007), dem Verdienstorden des Landes Berlin (2012), dem Verdienstorden des Landes Brandenburg (2016), der Neuköllner Ehrennadel (2017), dem Bundesverdienstkreuz erster Klasse (2022) und mit dem Wilhelm-Wernicke Preis (2024) ausgezeichnet.
Wenn Sie eine Einrichtung mit Förderbedarf sind oder für Ihr Projekt Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Ansprechpartnerin Regine Eichner von der Caritas Berlin – r.eichner(at)caritas-berlin.de
Auszug aus der Satzung der Frank Zander Stiftung in der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin
§ 2 Zweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von obdachlosen, wohnungslosen und bedürftigen Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder sexueller Identität, zur Verbesserung ihrer Lebenssituation. Sie handelt mildtätig und fördert das Wohlfahrtswesen, die Jugend- und Altenhilfe, das öffentliche Gesundheitswesen, Kunst und Kultur, den Tierschutz sowie das bürgerschaftliche Engagement zugunsten vorgenannter mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung vorgenannter steuerbegünstigter Zwecke an die Stiftungsträgerin, den Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts sowie, wenn die Mittel der Stiftung es zulassen, unmittelbar selbst durch eigenes operatives Handeln, beispielsweise durch
a) Ausrichtung, Durchführung und Finanzierung des Berliner Weihnachtsessens oder anderer Veranstaltungen für obdachlose, wohnungslose und/oder bedürftige Menschen;
b) Unterstützung von Menschen, die obdachlos oder von Obdachlosigkeit bedroht sind, zur Verbesserung ihrer Lebenssituation durch Sach- und Geldleistungen; dazu gehört auch die Versorgung ihrer Tiere durch Futtergaben, Bereitstellung von Halsbändern und Leinen sowie tierärztliche Versorgung;
c) medizinische und ggfls. palliativärztlichen Versorgung, auch aufsuchende Hilfe, von obdachlosen, wohnungslosen und/oder bedürftigen Menschen Einrichtung und Betrieb von medizinischen Versorgungseinrichtung für Menschen, die keinen Zugang zur beitragsfinanzierten Gesundheitsversorgung haben.
d) Hilfsmaßnahmen für bedürftige Menschen jeden Alters, wie z. B. Nothilfefonds, Unterbringung, Umzugshilfen, Überbrückungshilfen oder Sachspenden, um die Betroffenen in die Lage zu versetzen, ihre Benachteiligungen und Verletzungen auch in Wechselwirkung mit ihrem Umfeld auszugleichen oder zu heilen;
e) Durchführung und/oder Unterstützung unentgeltlicher beratender Begleitung von Kindern, Jugendlichen, Alten oder Familien, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder ihrer wirtschaftlichen Lage auf Unterstützung angewiesen sind, sowie Aufbau und finanzielle Förderung entsprechender innovativer Einrichtungen, die solchen Personen Möglichkeiten vermitteln, das eigene Leben betreffende Entscheidungen zu treffen;
f) Investitionen in den Erhalt von sozialen Einrichtungen, wie bauliche Veränderungen, Renovierung, Mietzahlung und Ausstattung;
g) Ausrichtung von Musikveranstaltungen und Kunstausstellungen;
h) Information und Aufklärung der Bevölkerung sowie Öffentlichkeits- und Medienarbeit für die Anliegen der Stiftung und Förderung der Bereitschaft von Privatpersonen, Unternehmen und anderen privaten Organisationen zur Unterstützung ihrer steuerbegünstigten Zwecke durch Zustiftungen und Spenden sowie ehrenamtliches Engagement.
(3) Die Stiftung muss zur Verwirklichung ihres Zwecks nicht gleichzeitig oder im gleichen Maße in den steuerbegünstigten Förderbereichen nach Abs. 1 tätig sein. Der Stiftung steht es frei, welchen dieser Zwecke sie mit welchen Maßnahmen wahrnimmt.